Beteiligte Brüllaffen:
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Die Themen [Gesamtdauer: 1:10:00]
- Begrüßung
- Feedback [00:01:40]
- Mission Hitchcock [00:02:39]
- Mistborn von Brandon Sanderson [00:05:38]
- Bankraub für die CIA [00:16:21]
- Public Shaming
- Are you smarter than a 5th grader?
- Justin Bieber, Selena Gomez und Andrea Berg
- Justin Bieber im Anne-Frank-Haus
- Selena Gomez bei Letterman
- Google Glass [00:31:09]
- Einsatzmöglichkeiten
- Gefahren
- Bananenschnaps – Affen und Alkohol [00:45:55]
- Gruppenzwang?
- man kann es auch übertreiben
- Geselligkeit ohne Alkohol – ist das für euch vorstellbar?
- Actio libera in causa
- Verabschiedung
Ich mag dich auch Konna!
§ 323a Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.